Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr

FSJ oder BFD - Was ist der Unterschied?

Du fragst dich, ob du ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) leisten sollst? Was ist der Unterschied zwischen FSJ und BFD? 

Kurz gesagt: Wir machen keinen Unterschied zwischen FSJ und BFD. Wir bieten sowohl das FSJ als auch den BFD an.

Was haben FSJ und BFD gemeinsam?

  • In beiden Diensten engagierst du dich in einem sozialen Bereich.
  • FSJ und BFD sind gleichermaßen anerkannt und wertgeschätzt.
  • Die Leistungen sind für dich im FSJ und BFD identisch. Wir behandeln beide Formen des Freiwilligendienstes gleich. 

Für dich macht es also keinen Unterschied, ob du ein FSJ oder einen BFD bei uns leistest.

Was sind die Unterschiede zwischen FSJ und BFD?

  • Der Unterschied liegt vor allem in der Organisation und den internen Abläufen. Das ist für deine Tätigkeit in der Einsatzstelle und auch im Endergebnis nicht erheblich. Erfahre hier mehr zu den Merkmalen des BFD
  • Wir teilen nach deiner Bewerbung zu, ob du der Dienstart FSJ oder BFD zugeordnet wirst. Deshalb kannst du nicht entscheiden, ob du ein FSJ oder BFD machst.

Warum gibt es neben dem FSJ auch den BFD?

  • Der Bundesfreiwilligendienst wurde mit der Abschaffung des Wehrdienstes 2011 eingeführt - quasi als Ersatz für den Zivildienst. Dadurch war es möglich, die Freiwilligendienste auszubauen.
  • Das Freiwillige Soziale Jahr existiert bereits seit über 50 Jahren und wurde 1964 gesetzlich verankert. Wir gehören zu den Trägern, die seit Anfang an beim FSJ mit dabei sind. Mehr erfahren

Besonderheiten des BFD

Weitere Merkmale des BFD

  • Im BFD wird eines der fünf Bildungsseminare als politisches Bildungsseminar vom BAFzA organisiert.
  • Einen BFD kannst du mehrmals leisten - jeweils im Abstand von fünf Jahren. Ein FSJ ist nur einmal möglich (max. 18 Monate). Was funktioniert: Du kannst nach deinem FSJ einen BFD, leisten - und umgekehrt.  
  • Der BFD hat keine Altersgrenze. Ein FSJ ist nur bis 26 Jahren möglich. 
  • Für alle über 27 Jahren bieten wir den Bundesfreiwilligendienst 27+ (BFD 27+). Dieser ist speziell für Erwachsene und in Voll- und in Teilzeit möglich. Mehr dazu erfährst du auf der BFD 27+ Website.

Das BAFzA als weiterer Vertragspartner

  • Der BFD wird durch den Bund - vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) - finanziell gefördert.
  • Das BAFzA ist - neben uns und deiner Einsatzstelle - als weiterer Vertragspartner bei deiner BFD-Vereinbarung beteiligt. Das BAFza stellt die Vereinbarung aus und ist als dein Träger angegeben.
  • Im FSJ besteht die Vereinbarung nur zwischen dir, der Einsatzstelle und uns als deinen FSJ-Träger.
  • Die gesamte Abwicklung des BFD läuft aber über uns - wie beim FSJ. So sind wir auch im BFD dein erster Ansprechpartner.