Freiwilligendienst_Rottenburg-Stuttgart_Baden-Wuerttemberg_kurz

Einsatzstelle für einen Freiwilligendienst werden

Voraussetzungen um eine FSJ / BFD Stelle anzubieten

Sie wollen einen Freiwilligendienst in Ihrer Einrichtung anbieten? Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um FSJ / BFD Einsatzstelle zu werden? Welche Kriterien sind beim Freiwilligendienst zu beachten? Wenn die Punkte auf Sie zutreffen, sollten wir uns kennenlernen! 
 

Soziale oder ökologische Einrichtung

Entscheidend dafür, dass wir Einsatzstellen für den Freiwilligendienst anerkennen, ist der Aufgabenbereich der Einrichtung. Einrichtungen sollten gemeinnützig oder gemeinwohlorientiert sein. Folgende Bereiche zählen beispielsweise dazu: Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und für Jugendarbeit, Schulen, Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Kultur und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zur Nachhaltigkeit.
 

Arbeitsmarktneutrale Hilfstätigkeit

Der Einsatz von Freiwilligen muss arbeitsmarktneutral gestaltet sein. Das heißt, dass Freiwillige die hauptberuflichen Mitarbeitenden unterstützen. Freiwillige ersetzen keine Fachkräfte. Zu den Aufgaben von Freiwilligen gehören ausschließlich praktische Hilfstätigkeiten. Eine Tätigkeitsbeschreibung definiert klar den Arbeitsbereich im Freiwilligendienst. Diese stimmen die Einrichtungen mit uns als Träger ab. Beispiele dazu, welche Aufgaben Freiwillige in den einzelnen Einsatzbereichen übernehmen, finden Sie im Freiwilligendienste-Handbuch. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Aufgaben, die eine Fachkraft mit Ausbildung übernehmen muss, und Tätigkeiten, welche die Zielgruppe oder die Freiwilligen in Gefahr bringen. Bei den Tätigkeiten ist wichtig, dass sie den individuellen Fähigkeiten der Freiwilligen entsprechen. Die Freiwilligen in das jeweilige Team einzubinden und sie an Teambesprechungen zu lassen, ist selbstverständlich und drückt die Wertschätzung aus. 
 

Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Der Freiwilligendienst ist gesetzlich im Jugendfreiwilligendienstegesetz verankert. Wenn Sie Freiwillige beschäftigen, anleiten und betreuen halten Sie sich an diese Bestimmungen. Darüber hinaus gelten, insbesondere beim Einsatz von Minderjährigen, die Jugendarbeitsschutzgesetze.
 

Anleitung und Betreuung im Freiwilligendienst

Die Einsatzstellen gewährleisten eine persönliche und fachliche Begleitung der Freiwilligen. Dies ist im Rahmenvertrag vereinbart. Das heißt, eine Fachkraft übernimmt die Rolle einer Anleitungsperson, welche die Freiwilligen betreut und begleitet. Die Anleitungsperson erhält Arbeitszeit, um regelmäßige Anleitungsgespräche mit den Freiwilligen zu führen und an unseren Veranstaltungen zum Freiwilligendienst teilzunehmen.
 

Einhaltung der Qualitätsstandards im Freiwilligendienst

Die Qualitätsstandards der katholischen Trägergruppen bilden die Grundlage für eine Kooperation zwischen Einsatzstelle und uns als Freiwilligendienste-Träger. Sie berücksichtigen die Interessen und Bedürfnisse von Freiwilligen, Einsatzstellen und Trägern. Eine Grundvoraussetzung, dass wir Einrichtungen als FSJ/BFD Einsatzstelle anerkennen, ist die Einhaltung dieser Qualitätsstandards. Damit gewährleisten wir einen erfolgreichen Freiwilligendienst für alle Beteiligten.
 

Standort in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind wir für den Freiwilligendienst mit vier Standorten direkt vor Ort: in Wernau (bei Stuttgart), Ulm, Ravensburg und Rottweil. Wir arbeiten mit Einrichtungen zusammen, die ihren Standort in Baden-Württemberg (und den Randgebieten) haben. Im FSJ und BFD betreuen sechs Regionalteams bestimmte Landkreise, die zur Diözese Rottenburg-Stuttgart (Raum Württemberg) gehören. Einrichtungen in der Region Baden wenden sich an den Caritasverband in der Erzdiözese Freiburg. Sie sind Einrichtung außerhalb von Baden-Württemberg? Liegt Ihre Einrichtung außerhalb von Baden-Württemberg, ist der Caritasverband bzw. das Bistum oder Diözese Ihres Bundeslandes die richtige Adresse.
 

Antrag für FSJ / BFD Anerkennung stellen

Sie wollen Einsatzstelle der Freiwilligendienste DRS gGmbH werden und einen Freiwilligendienst anbieten?

Kontaktieren Sie die regionale Ansprechperson, die für ihren Landkreis zuständig ist und stellen Sie unverbindlich einen Anerkennungsantrag. Wir informieren und beraten Sie detaillierter zu den Rahmenbedingungen und Abläufen bei uns im Freiwilligendienst. Anschließend erhalten Sie von uns die Formulare, um die Anerkennung als FSJ / BFD Einsatzstelle zu beantragen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

FSJ/BFD Ansprechperson für Ihre Region kontaktieren