Schutz vor sexualisierter Gewalt im Freiwilligendienst
Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt
Die Freiwilligendienste der DRS schützt alle anvertrauten Freiwilligen, unsere Mitarbeitenden und Honorarkräfte vor Grenzverletzungen, Gewalt und sexuellem Missbrauch. Zu diesem Schutz verpflichten sich alle Mitarbeitenden, Honorarkräfte und Coaches, die mit Freiwilligen in Kontakt stehen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf alle Formen nicht legitimierter Gewalt wie Machtmissbrauch, körperliche, psychische, sexuelle oder strukturelle Gewalt.
Ziel ist es, ein achtsames Miteinander zu fördern, alle Beteiligten zu sensibilisieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Im Falle eines Übergriffs oder einer anderen Schutzverletzung ist jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter, jede Honorarkraft mitverantwortlich für den Schutz der betroffenen Personen. Einen Einblick in unsere Präventions- und Interventionsmaßnahmen gibt unser Gesamtkonzept.
Einsatzstellen erkennen die Qualitätsstandards der Freiwilligendienste DRS an. Sie sind angehalten, eigene Schutzkonzepte zu implementieren. Qualitätsbesuche finden regelmäßig statt. Im Interventionsfall arbeiten die Freiwilligendienste DRS und die Einsatzstelle eng zusammen. Ein Jahr nach einem Vorfall erfolgt ein Nachbesuch, um Maßnahmen und deren Umsetzung zu evaluieren.
Handlungsablauf bei Vorfällen
Der Handlungsablauf stellt dar, wie wir vorgehen, wenn uns Vorfälle sexualisierter Gewalt im Zusammenhang mit unserem Freiwilligendienst gemeldet werden.
Handlungsablauf bei Interventionen
Sie sind betroffen und möchten eine Meldung machen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre*n kurszuständige*n Referenten/Referentin, das Leitungsteam oder an die Hotline der Caritas unter der Telefonnummer 0800 4 300 400.
Meldung von Gewaltvorfällen am Arbeitsplatz an die BGW (Unfallversicherung)
Freiwillige sind während ihres Dienstes über die BGW gesetzlich unfallversichert. Kommt es zu Übergriffen oder (sexualisierter) Gewalt am Einsatzort, kann dies als Arbeitsunfall gelten – auch bei seelischen Verletzungen. Deshalb sollten solche Ereignisse, insbesondere schwere Körperverletzungen, Sexualdelikte oder Überfälle (auch auf dem Arbeitsweg), frühzeitig gemeldet werden – selbst wenn keine körperlichen Schäden vorliegen oder die Betroffenen zunächst unauffällig reagieren.
Die BGW empfiehlt, alle Extremereignisse im Arbeitskontext mit einer Unfallanzeige zu melden. Nur so kann eine gezielte medizinische, psychologische und soziale Unterstützung erfolgen. Auch Personen, die das Geschehen miterlebt oder geholfen haben, können betroffen sein.
Durchgangsärzti*nnen (D-Ärztinnen) benachrichtigen ebenfalls die BGW und leiten notwendige Maßnahmen ein.
Bei Fragen wenden Sie sich als Einsatzstelle an Ihre Unfallversicherung. Betroffene können sich ebenfalls jederzeit direkt an die BGW wenden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website der BGW.