Freiwilligendienst_Rottenburg-Stuttgart_Baden-Wuerttemberg_kurz

Schutz vor sexualisierter Gewalt im Freiwilligendienst

Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

Die Freiwilligendienste DRS gGmbH hat ein Schutzkonzept vor sexualisierter Gewalt im Freiwilligendienst entwickelt. Wir schützen alle uns anvertrauten Freiwilligen vor Grenzübergriffen, Gewalt und sexuellem Missbrauch und verpflichten zu diesem Schutz alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle Honorarkräfte und Coaches, die mit Freiwilligen zu tun haben. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, jede Honorarkraft und jeder Coach ist für den Schutz dieser Menschen mitverantwortlich. Einen Einblick in unsere Präventionsmaßnahmen gibt unser Gesamtkonzept zu institutionellem Schutz vor sexualisierter Gewalt.

Handlungsablauf bei Vorfällen

Der Handlungsablauf stellt dar, wie wir vorgehen, wenn uns Vorfälle sexualisierter Gewalt im Zusammenhang mit unserem Freiwilligendienst gemeldet werden. 
Handlungsablauf bei Interventionen

Sie sind betroffen und möchten eine Meldung machen?

Bitte wenden Sie sich an Ihre*n kurszuständige*n Referenten/Referentin, das Leitungsteam oder an die Hotline der Caritas unter der Telefonnummer 0800 4 300 400.

Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz: Meldung an BGW (Unfallversicherung)

Um Freiwillige während ihres Freiwilligendienstes in Einsatzstellen gut zu begleiten, ist es wichtig, bei Übergriffen und sexualisierter Gewalt Informationen an die richtigen Stellen weiterzuleiten.

Bei sexuellen Übergriffen/sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz handelt es sich im versicherungstechnischen Sinne um einen Arbeitsunfall. Dies gilt auch für Vorfälle, bei denen Freiwillige betroffen sind. Damit die Betroffenen entsprechende Versicherungsleistungen erhalten, müssen Sie einen solchen Vorfall an die BGW melden.

Bei Arbeitsunfällen gilt generell eine Meldepflicht, sobald es zu einer über drei Kalendertage hinausgehenden Arbeitsunfähigkeit kommt oder ein Todesfall aufgrund des Arbeitsunfalls vorliegt. Doch bei Gewalt- oder anderen Extremereignissen können psychische Folgen zeitverzögert auftreten. Daher empfiehlt die BGW: Extremereignisse wie z.B. schwere Körperverletzungen, Sexualdelikte oder (Raub-)Überfälle, auch auf dem Arbeitsweg, immer zu melden.

Durch die Meldung des Arbeitsunfalls an die BGW kann diese für die bestmögliche medizinische Behandlung sorgen und stellt sicher, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Das gilt auch für psychische Folgen von Gewaltereignissen. Aber auch Betroffene selbst können sich an die BGW wenden. Darüber hinaus benachrichtigen Durchgangsärzte (D-Arzt*in) die BGW. Ein Durchgangsarzt besitzt eine Zulassung zur berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung und wird daher von den Berufsgenossenschaften bestellt.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Unfallversicherung. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der BGW.

Verantwortlich für das Konzept zur Prävenation von sexualisierter Gewalt bei der Freiwilligendienste DRS ist Christine Scholder.

Christine Scholder

Christine Scholder

Präventionsbeauftragte
cscholder@freiwilligendienste-rs.de
07153 70381-33

Weitere Informationen unter www.freiwilligendienste-rs.de/schutzkonzept