Transparenz im Freiwilligendienst
Bei unserer Arbeit besitzt das Thema Transparenz einen wichtigen Stellenwert. Deshalb haben wir, die Freiwilligendienste DRS gGmbH, uns im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft selbst verpflichtet und stellen die nachstehenden 10 Punkte für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Damit machen wir unsere Struktur, unser Engagement sowie Mittelherkunft und -verwendung transparent. Zu unseren Zielen, Aktivitäten und Wirkungen des Freiwilligendienstes berichten wir in unseren Jahresberichten.
Die Freiwilligendienste DRS gGmbH wurde für seine gute transparente Berichterstattung zum Angebot der Freiwilligendienste gewürdigt und erhielt die Auszeichnung "Transparentes Unternehmen in Caritas und Diakonie" bei der Verleihung des Transparenzpreises 2017.
10 Punkte für die Öffentlichkeit
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Freiwilligendienste in der Diözese Rottenburg-Stuttgart gemeinnützige GmbH
(Freiwilligendienste DRS gGmbH)
Antoniusstr. 3
73249 Wernau (Neckar)
Gründungsjahr: 2012
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Der Gesellschaftsvertrag Freiwilligendienste DRS vom 8. August 2012 steht hier zum Download bereit. Weitere Angaben zu den Zielen unserer Organisation finden Sie in unserem Leitbild und im aktuellsten Jahresbericht.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung/Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt
Unsere Arbeit ist wegen Förderung der in § 52 Abgabenordnung genannten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke nach der uns zugegangenen Bescheinigung des Finanzamts Esslingen (Steuernummer DE 48225/00340) vom 25.02.2016 als gemeinnützig i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes anerkannt. Wir sind berechtigt für Spenden, die uns zur Verwirklichung dieser Zwecke zugewendet werden, sowie für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Gesellschafterversammlung
- Pfarrer Oliver Merkelbach, Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. (Vorsitz)
- Weihbischof Thomas Maria Renz, Bischöfliches Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- Dietmar Krauß, Bischöfliches Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- Katrin Öhler, Kompetenzzentrum Solidaritätsstiftung des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V.
Aufsichtsrat
- Michael Medla, Bischöfliches Jugendamt / BDKJ Rottenburg-Stuttgart (Aufsichtsratsvorsitzender)
- Katrin Öhler, Kompetenzzentrum Solidaritätsstiftung des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V.
- Karin Schieszl-Rathgeb, Bischöfliches Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- Carolin Christmann, Bischöfliches Jugendamt / BDKJ Rottenburg-Stuttgart
- Winfried Baur, Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V.
- Tabea Kölbel, Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V.
Geschäftsführung
- Olivia Longin, Geschäftsführerin Freiwilligendienste DRS gGmbH
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.
5. Tätigkeitsbericht
Wir berichten in unseren Jahresberichten über unsere Aktivitäten und Tätigkeiten. Dieser erscheint jährlich, grundsätzlich Ende Juli / Anfang August.
6. Personalstruktur
Umfassende Informationen zur Personalstruktur finden Sie im aktuellen Jahresbericht. Die Mitarbeiterschaft ist im Bereich "Unser Team" dargestellt. Für die Mitarbeitenden der Freiwilligendienste DRS gilt die Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart (AVO-DRS). Aktuell sind 66 hauptamtliche Mitarbeitende bei der Freiwilligendienste DRS beschäftigt. Rund 130 Honorarkräfte und Coaches werden für die Durchführung der Bildungsseminare eingesetzt.
7. Angaben zur Mittelherkunft
Die Freiwilligendienste DRS finanziert sich über drei wesentliche Quellen: die Zuwendungsgeber, projektbezogene Förderpartner und leistungsabhängige Einnahmen. Weitere Angaben zur Mittelherkunft sowie die Übersicht der Erträge und Aufwendungen finden Sie im aktuellen Jahresbericht.
8. Angaben zur Mittelverwendung
Angaben zur Mittelverwendung und die Übersicht der Erträge und Aufwendungen finden Sie im aktuellen Jahresbericht.
Der Jahresabschluss inklusive eines Lageberichts nach HGB wurde zur Prüfung einem externen Wirtschaftsprüfer vorgelegt. Die Wirtschaftsprüfergesellschaft erstellte hierzu einen detaillierten Bericht, der mit einem "uneingeschränkten Bestätigungsvermerk" versehen ist. Der Bestätigungsvermerk belegt, dass die Freiwilligendienste DRS über eine ordnungsgemäße Buchhaltung verfügt. Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf der Existenz und Vollständigkeit der ausgewiesenen Erlöse und der Vollständigkeit der Aufwendungen. Dabei wurden sowohl Systemprüfungen des internen Kontrollsystems als auch analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen vorgenommen.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Bei der Freiwilligendienst DRS besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten. Die Gesellschafter der Freiwilligendienst DRS gGmbH sind die Diözese Rottenburg-Stuttgart (50 %) und der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. (50 %).
Als aktives Mitglied im Landesarbeitskreis FSJ Baden-Württemberg (LAK FSJ), im Netzwerk Südwest (FSJ und BFD, katholische Träger im Südwesten) und bei bundesweiten Konferenzen der katholischen Trägergruppe (BAG katholische Freiwilligendienste) gestalten wir Freiwilligendienste und bürgerschaftliches Engagement auf vielen Ebenen mit.
Wir stellen Delegierte des Caritasverbands für die Liga der freien Wohlfahrtspflege im Bereich Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement und Freiwilligendienste auf Landesebene.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Die Freiwilligendienste DRS erhält im Rahmen der Förderung der Freiwilligendienste durch den Bund (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)) und durch das Land Baden-Württemberg (Umweltministerium und Sozialministerium) Zuwendungen, die jeweils mehr als zehn Prozent des Gesamtbudgets betragen.