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Bearbeitung von BFD-Vereinbarungen und BFD-Verlängerungen mit Wirkung in 2024 wieder möglich

Das Bundesamt für zivilgeschaftliche Aufgaben und Familie (BAFzA) bearbeitet wieder Vereinbarungen und Verlängerungen für den Bundesfreiwilligendienst.

Unsere Einsatzstellen können uns wie gewohnt die BFD-Anträge zusenden.

Aufgrund der Haushaltssperre und der vorläufigen Haushaltsführung waren seit Ende November 2023 im BFD und BFD 27+ keinen neuen Vereinbarungen mit Wirkung in 2024 möglich.

Sperrung des Bundeshaushalts – Auswirkungen auf den Freiwilligendienst

23. November 2023 - Nach einem wichtigem Etappensieg hängen alle in der Luft: Die Rücknahme der Kürzungen bei den Freiwilligendiensten für den Haushalt 2024 muss bestehen bleiben und auch für den Haushalt 2025 verankert werden.

Unserer Freude über den Erfolg der Kampagne „kürzt uns nicht weg“ und die zurückgenommenen Kürzungen im Freiwilligendienst wurde ein Dämpfer verpasst: die abschließende Etat-Abstimmung wurde vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichts-Urteils zur Umwidmung der 60 Mrd. € nicht benötigter Corona-Hilfen in einen Klima-/Transformationsfonds, nun auf unbestimmte Zeit verschoben. Zudem hat das Bundesfinanzministerium eine Haushaltssperre verhängt und alle Zahlungsverpflichtungen gestoppt.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) darf derzeit keine neuen Vereinbarungen für den Bundesfreiwilligendienst genehmigen. Das FSJ und bereits genehmigte BFD-Vereinbarungen sind davon nicht betroffen. Darüber informiert das BAFzA auf seiner Webseite: Keine Bearbeitung von Vereinbarungen und Verlängerungen für den Bundesfreiwilligendienst mit Wirkung in 2024 mehr möglich.